Europäischer Datenschutztag 28. Januar 2022

Wann haben Sie zum letzten Mal an IHREN DATENSCHUTZ gedacht?

Der Europäische Datenschutztag wurde 2006 auf Initiative des Europarats ins Leben gerufen und wird seit 2007 jährlich begangen. Ziel des Europäischen Datenschutztages ist es, die Bürger Europas für den Datenschutz zu sensibilisieren.

Beim Datenschutz geht es im Wesentlichen darum, Informationen zu schützen. Dazu gehören unter anderem Kontaktdaten wie Name, Telefonnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse oder auch das Geburtsdatum oder die IP-Adresse. Jeder Mensch soll grundsätzlich selber entscheiden dürfen, wem, wann, welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen.

 

Würde Ihre Website am Datenschutztag einer Prüfung standhalten?

Sollen darüber hinaus noch weitere Daten verarbeitet werden, benötigt man die Einwilligung der entsprechenden Person. Es gibt gewisse Richtlinien, die jede Website erfüllen muss:

  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Banner (DSGVO-konform!)
  • Impressum

 

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung auf der Website gibt Auskunft darüber, wie Daten gesammelt, gespeichert und eingesetzt werden und ob bzw. wie sie an Dritte weitergegeben werden. Man bestätigt damit, die Sicherheit und ordnungsgemäße Verwendung der Kunden- bzw. Nutzerdaten zu gewährleisten.

Sämtliche Komponenten des Webprojekts müssen offengelegt werden:

  • Kontaktformulare
  • Newsletter-Anmeldung
  • Eingabefelder (z. B. zur Angabe von Bankdaten im Warenkorb)
  • Tracking-Codes
  • Drittanbieter-Plug-ins (z. B. Social Buttons)
  • Drittanbieter-Inhalte (z. B. YouTube-Videos)
  • Gewinnspiele
  • Cookies

 

Cookie-Banner
Ein Cookie ist nichts anderes, als die Einwilligung zur Wiedererkennung eines Users. Mittlerweile sind Cookies schon zum Standard geworden. Leider reicht ein normales Cookie-Banner nicht mehr aus, um alle DSGVO-Anforderungen komplett umzusetzen. Eine rechtssichere Einwilligung muss mittlerweile sehr viele Kriterien erfüllen – was den Einsatz eines Cookie Consent Management Tools unumgänglich macht.

Consent Management Tool
Consent Management Tool

 

 

 

 

 

 

Impressum
Auf jeder Website gibt es eine Impressumspflicht. Es muss gewährleistet sein, dass alle Angaben vollständig und richtig sind. Folgende Punkte sind grundlegende Bestandteile eines Impressums:

  • Name des Website-Betreibers bzw. der Gesellschaft (inklusive der gesetzlichen Rechtsform)
  • (Geschäftliche) Anschrift
  • Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer sollten unbedingt angegeben werden)
  • Register und Registernummer des Unternehmens
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Berufsspezifische Daten (Angaben zu Kammer, Berufsbezeichnung/-verband)
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (wenn eine behördliche Zulassung des Betriebes gefordert ist)

 

Noch Fragen? Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.
Wir unterstützen Sie gerne, damit auch Ihre Website DSGVO-konform wird!

Noch einen schönen Datenschutztag

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Datenschutz
Wir, Hammerer GmbH (Firmensitz: Österreich), würden gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht uns aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
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